Spenden an die Stiftung PrimaLaMusica sind steuerlich in vollem Umfang absetzbar. Die Stiftung ist wegen Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO) durch vorläufige Bescheinigung des Finanzamts für Körperschaften I Berlin, Steuernummer 27/641/09704, mit Bescheid vom 27. Mai 2021 als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung von Kunst und Kultur verwendet wird.
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Stiftung PrimaLaMusica
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Weberbank Berlin
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